Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von handwerklichen und sonstigen Arbeiten und insb. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Erhaltung, Wartung und Reparatur von Telekommunikationsanlagen und Dateninfrastrukturennetzen sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Gebäuden. Ferner alle artverwandten Tätigkeiten sowie insb. Tätigkeiten, die im Zusammenhang damit stehen, ferner auch Wege- und Tiefbauarbeiten. Zu den Tätigkeiten der Gesellschaft kann auch die Vermietung und Verpachtung von Mobilien und Immobilien gehören, sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.