Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Betrieb, Unterhaltung und Veräußerung von Gastronomie- und Hotelbetrieben;
Vermietung von Ferienimmobilien einschließlich mobiler Beherbergungsstätten;
Erwerb, Betrieb, Unterhaltung und Veräußerung von Einzelhandelsgeschäften;
Veranstaltung, Organisation und Durchführung von Seminaren und Schulungsveranstaltungen sowie von Seminar- und Schulungsveranstaltungsbetrieben, insbesondere für die Ausbildung von Hunden;
Erwerb, Betrieb, Unterhaltung und Veräußerung von Verlagsbetrieben.