Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Installation und Projektierung von Photovoltaikanlagen inkl. Energiemanagementsystemen, Verwaltung von Energieerzeugern, Energieberatung, Fördermittelbeantragung, Service und Wartung, Instandsetzen von Anlagen zur Energieerzeugung, -verteilung und Verbrauchern. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.