Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ein- und Verkauf von Waren für den Bereich Haus, Hof, Garten und Baustoffe sowie Großhandel für Floristik, Erbringung von verkaufsbezogenen Kundendiensten und Dienstleistungen, Betreiben von Tankstellen mit Shop, Handel mit Brennstoffen und Mineralölen, Vermietung und Verpachtung eigenen Anlagevermögens, Betrieb von regenerativen Energieerzeugungsanlagen und Verkauf von regenerativer Energie.