Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
a) Fachliche Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Planung, Genehmigung und Errichtung von erneuerbaren Energieprojekten.
b) Planung, Errichtung und der Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen, nebst erforderlicher Nebenanlangen für Sektorenkopplungsprojekte sowie deren Verkauf an Dritte. Der Vertrieb von elektrischem Strom oder seiner Produkte wie Wärme, Wasserstoff oder sonstiger Produkte, die sich aus der Umwandlung oder Nutzung von Strom ergeben können.
c) Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin von anderen Gesellschaften.