Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erforschung und Entwicklung von Produkten, Verkauf, Vermarktung und allgemeiner Handel mit Waren aller Art, insbesondere Wäsche-, Hygiene- und Toilettenartikel, Behältnisse zu deren Aufbewahrung und Sammlung, deren Entsorgung- und Verwertungslösungen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemittel und kosmetische und sonstige chemische Erzeugnisse, Garten- und Bodenergänzung, sofern hierfür keine gesetzliche oder behördliche Genehmigung erforderlich ist.