Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wartung und Instandhaltung/Instandsetzung von Windkraftanlagen, Servicetechnik für Windkraftanlagen (insb. Wartungsarbeiten, Sachkundenprüfung an Windkraftanlagen), Installations- und Heizungsbauarbeiten, der Bau von Telekommunikations- und elektroenergetischen Leitungen, Photovoltaikanlagen sowie die Vermietung und der Handel mit elektrotechnischen Geräten und Anlagen im In- und Ausland sowie andere in diesem Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten.