Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung ärztlicher und nicht ärztlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten privatzahnärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, insbesondere im Bereich der Kieferorthopädie im gesetzlich zulässigen Umfang, im Rahmen der Zulassung als zahnmedizinisches Versorgungszentrum im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang die Bildung von Kooperation mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens.