Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen (Analyse, Beratung und Umsetzung) im Bereich (Online-) Marketing, Webdesign, Business Development, das Betreiben von Online-Projekten sowie das Halten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte und der Erwerb, die Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien, wobei Tätigkeiten nach § 34c GewO ausgeschlossen sind.