Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Schloss Sigrön GmbH & Co. KG (im Folgenden: "KG") mit Sitz in Bad Wilsnack, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten KG innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich des Betriebs von einem oder mehreren Hotels, Campingplätzen, gastronomischen Betrieben oder sonstigen Geschäften aus dem Beherbergungs- und Gaststättenwesen und aller diesem Zweck direkt oder indirekt dienenden Geschäfte.