Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Gründung sowie der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere in den Tätigkeitsbereichen der Entwicklung, Herstellung und Auswertung von Filmen und Medienerzeugnissen sowie dem Handel, der Vermarktung und dem Vertrieb von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten und sonstigen Schutzrechten tätig sind, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung, Beratung von Unternehmen sowie der Erwerb, die Veräußerung, Nutzung und Verwaltung von Schutzrechten aller Art sowie Finanzgeschäfte, soweit es hierfür keiner gesonderten behördlichen oder gesetzlichen Erlaubnis bedarf.