Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung (Verwaltung) von Unternehmen sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma "Denkinger Bauträgergesellschaft Neuruppin GmbH & Co KG".