Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Finanzierung, Planung und Durchführung von Bauprojekten der Ver- und Entsorgung von Kommunen und privater Auftraggeber im Rohrleitungsbaubereich. Davon werden ebenfalls der Heizungs-, Sanitär-, Erd- und Straßenbau erfaßt. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen.