Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gastronomischer Betrieb eines oder mehrerer Restaurants, inklusive eines Lieferbetriebes für Speisen und Getränke, Veranstaltungsservice und Events, Konditorei, ferner der Handel mit Produkten für den Gastronomiebetrieb, z.B. Einrichtungsgegenständen für Restaurants, Gastronomiemöbel, Lebensmittel, Getränkehandel, inklusive Import- und Exportgeschäften, sowie der Betrieb eines oder mehrerer Hotels (Beherbergungsbetrieb).