Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien aller Art (Wohnungen, möblierte Apartments und sonstige Räume oder Flächen), einschließlich deren Vermittlung, Vermietung und Verpachtung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung. Die Durchführung von haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Reinigung, Hausmeistertätigkeiten und Erbringung sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.