Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, die Entwicklung (Baurechtschaffung), die Bebauung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Vorbereitung und Durchfürhung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene Rechnung sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte