Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Organisation und Durchführung von Schießevents, Schießkursen, Schießsportwettkämpfen, Waffensachkundelehrgängen nach § 7 WaffG für Jäger, Sportschützen und Berufswaffenträger. Die Organisation, Durchführung und Abnahme der Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG für Jäger, Sportschützen und Berufswaffenträger. Gewerbsmäßiger Handel und Verleih mit/von Waffen (Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände), sowie gewerbsmäßigem Handel mit Munition nach § 21 WaffG.