Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Gefahr und Rechnung - insbesondere der Erwerb, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien - und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte unter Ausschluss genehmigungspflichtigter Tätigkeiten sowie die Beteiligung an Unternehmen mit ähnlichen Zwecken. Ferner die umsatzsteuerpflichtige Erbringung von Dienstleistungen rund um die Verwaltung eigener und fremder Immobilien, insbesondere Hausmeister-Service, ebenfalls unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.