Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien aller Art, Immobilienverwaltung, Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Hausmeisterservice, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Immobilien und Unternehmensberatung (jeweils ausgenommen Rechts- und Steuerberatung), Projektentwicklung, Gebäudeservice, nicht erlaubnispflichtige Vermittlung von Dienstleistungen zu den vorgenannten Tätigkeiten.