Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten nach § 34c GewO, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Vermietung und Vermittlung von kurzfristigen Unterkünften, wie z.B. Ferienwohnungen und Ferienhäuser und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.