Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen und Vermögen, insbesonder das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf Rechnung (nicht als Dienstleister für Dritte) sowie An- und Verkauf, die Entwicklung, das Managment und die Verwaltung von Immobilien aller Art (keine Maklertätigkeit nach § 34 GewO) sowie die kommerzielle und technische Beratung (keine Steuer- und Rechtsberatung), die Durchführung von Warenhandelsgesellschaften inklusive Handel mit Kfz und Kfz- Teilen auf eigene Rechnung Dritter sowie die Tätigkeit als Werbeagentur. Das Unternehmen erbringt ingenieurtechnische Leistungen, erzeugt Strom und Energie und betreibt, vermietet und verpachtet derartige Anlagen, investiert in andere Firmen sowie beteiligt sich an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.