Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen mit vergleichbarem Gegenstand, Bürodienstleistungen und Tätigkeiten im Sinne des § 6 Nr. 4 StbG und die temporäre und dauerhafte Geschäftsbesorgung für Dritte