Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) die Verwaltung eigenen Vermögens, und zwar ausschließlich auf eigene Rechnung und unter Ausschluss von Leistungen, die die Gesellschaft als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsunternehmen im Sinne des KWG einstufen könnten,
(b) die Verwaltung von Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten,
(c) der Handel mit Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten.