Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, die Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe (Behindertenhilfe) nach SGB XII, die Erbringung von Leistungen nach SGB V, der Betrieb von Wohnheimen, Wohngruppen und Kindertagesstätten sowie der Erwerb, die Bewirtschaftung und der Verkauf von Immobilien.