Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die häusliche Krankenpflege (HKP) i.S. des SGB V;
b) die SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) i.S. des SGB V;
c) die häusliche (mobile) Pflege i.S. des SGB XI u. XII;
d) der Fahrdienst für Krankenfahrten i.S. des SGB V und sonstige individuelle Beförderungsleistungen aller Art;
e) die Psychologische Beratung gem. PsychThG;
f) die Unternehmensberatung (Consulting) für Gewerbetreibende, Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen;
g) das Coaching in der Tätigkeit als Business Coach & Kommunikationstrainer;
h) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie
i) die Tätigkeit als Hausmeisterservice mit Durchführung von Kleinstreparaturen.