Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a. Vermögensverwaltung, Vermögensberatung
b. Unternehmensberatung
c. Vermietung, Verpachtung von Immobilien, Wohnungen, Fahrzeugen, Luftfahrzeugen
d. An- und Verkauf und Vermietung von Immobilien
e. Hausverwaltung
f. An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art
g. Chauffeurdienste
h. An- und Verkauf von Möbeln, Antiquitäten, Luxusartikeln
i. Bauleistungen / Vermittlungen
j. Produktion und Vertrieb von Ökolebensmitteln, Marmeladen und Säften
k. Aufbau einer europäischen Reisevermittlung (Öko-Touren) hauptsächlich in den Ländern Italien, Spanien, Österreich, Finnland
l. Versicherungs- und Buchhaltungsservice
m. Führen von Großhandels- und Einzelhandelsgeschäften
n. Führen einer Praxis für Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie sowie Psychologie für Führungskräfte.