Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere von Immobilien auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht für Dritte. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere auch die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.