Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Vorbereitung und Durchführung betriebswirtschaftlicher Beratung jeder Art, Übernahme der Geschäftsführung für andere Unternehmen, die Übernahme von Treuhand- und Verwaltungsaufgaben jeder Art, Erbringung von Bürodienstleistungen für fremde Dritte, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Dritte, An- und Vermietung von Büro- und Lagerräumen, alle mit den genannten Gebieten unmittelbar in Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte jeder Art