Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Zimmererarbeiten jeglicher Art, generalunternehmerische Tätigkeiten im Bauhaupt- und -nebengewerbe, Holz- und Bautenschutz, Trockenbau und Einbau genormter Baufertigteile, Dienstleistungen im Bereich der Bauüberwachung und Baubetreuung, Facilitymanagement, Bauherrnberatung, Marketing- und Kommunikationsberatung, Projektsteuerung und Vermittlung von Bauaufträgen jeglicher Art.