Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Schlachterei und Fleischerei (Fleischproduktion und -verarbeitung), der Vertrieb von Fleischwaren im Direktverkauf an den Groß- und Einzelhandel oder im Internet, der Vertrieb und die Vermarktung von landwirtschaftlichen Lebensmitteln oder Handwerkserzeugnissen und Waren aller Art, insbesondere aber solche mit landwirtschaftlichem Bezug, im Direktverkauf, an den Groß- und Einzelhandel oder im Internet, die Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen und Märkten, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere Restaurants.