Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Veräußerung und die Vermittlung von bebauten oder unbebauten Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie die Projektentwicklung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Die Gesellschaft ist berechtigt, dazu mit anderen Unternehmen Liefer- und Leistungsverträge in dem von ihr bestimmten Umfang abzuschließen. Weiterhin sind Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung und Betreuung von Immobilien sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.