Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen aller Art, der Erwerb und die Veräußerung von bebautem und unbebautem Grundbesitz sowie materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter aller Art, insbesondere auch deren Vermietung und Verpachtung einschließlich Verwaltung, Verwaltung fremder vermieteter Objekte, Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Wirtschaftsgütern zu treiben, zu beraten sowie alle diesem Zwecke dienlichen Geschäfte.