Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen jeglicher Art, Kauf, Verkauf und Halten von Unternehmensanteilen, Gründung von Tochterunternehmen, Unternehmensberatung und Coaching, Handel mit Waren und Gütern jeglicher Art, Planung, Konzeption und Durchführung von IT-basierten Dienstleistungen, Prozessberatung und Support, Anbahnung und Vermittlung von Projekten, Dienstleistungen und Geschäften mit IT-basierten Systemen.