Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Sachanlagen, Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, Büroservicetätigkeiten im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes, Beratungsleistungen und Consulting an anderen Unternehmen im In- und Ausland, Vermittlung von Dienstleistungs- und Werkverträgen sowie Design, Entwicklung, Herstellung und Reparaturen von IT Equipment, Telekommunikationen und erneuerbare Energien.