Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Ankauf von Grundstücken, das Ertüchtigen von auf den Grundstücken befindlichen Gebäuden, die Errichtung von Gebäuden auf den Grundstücken, die Vermietung und Verpachtung der Grundstücke sowie der darauf befindlichen Gebäude und Einrichtungsgegenstände sowei die Errichtung von Einrichtungen zur Energieerzeugung aus im Wesentlichen nicht fossilen Ressourcen und deren Betreibung