Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch die Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Konzeption, Entwicklung und Vertrieb von Software und deren Erzeugnissen, insbesondere in den Bereichen Spiele, Unterhaltung, Grafik- und Service Anwendungen, der Vertrieb und die Vergabe von Lizenzprodukten sowie Dienstleistungen im Bereich digitale Medien. Zudem der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Investments, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.