Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an landwirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen, die landwirtschaftliche Tierhaltung, Milchproduktion und Tierzucht sowie sämtliche Nebengeschäfte, soweit diese im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion stehen und nicht genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft anzubieten und Managementaufgaben zu übernehmen.