Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
- Auto-, Landmaschinen- und LKW-Reparatur sowie Service,
- Handel mit Ersatzteilen, Kraftstoffen, Schmierstoffen,
- Betreiben von Tankstellen, Tankstellenshops und Waschanlagen,
- Erbringung von landwirtschaftlichen und kommunalen Dienstleistungen,
- Handel von Agrarprodukten und Betriebsmitteln für die Landwirtschaft.