Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung von nachhaltigen, umweltgerechten und tiergerechten Tierhaltungssystemen für die Agrarwirtschaft sowie nachhaltigen Ackerbausystemen im Sinne einer innovativen ressourcenschützenden Kreislaufwirtschaft. Dies beinhaltet auch die Verwertung an eigenen Lizenzen und Lizenzrechten sowie den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung, insbesondere aus dem Bereich der Landwirtschaft und Biotechnologie.