Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Telekommunikations- und Energieprodukte.
- Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation und Energiewirtschaft.
- Entwicklung und Vertrieb von Informations- und Lerndienstleistungen.
- Erbringung und Vermittlung von haushaltsbezogene Dienstleistungen, insbesondere mobile Massagen, Hüteservice, Babysitting, Coaching, Nachhilfe, Haushaltsdienste, ausgenommen davon sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.