Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Handel mit Fischen und Produkten im Zusammenhang mit dem Halten von Fischen
- die Errichtung von Anlagen und Bauten zum Halten von Fischen
- die Errichtung gärtnerischer Anlagen und Bauten
- Erdarbeiten zur Erstellung von Bauwerken
- Vermietung von Baugeräten mit Bedienungspersonal für substanzverändernde Arbeiten
- Pflasterarbeiten und Straßen- Wegebau