Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beratung bei Akquisitionen von Immobilien, Immobilienportfolien und Immobilienunternehmen sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen. Zum Gegenstand gehören damit auch die M&A-Beratung und die Beratung zur Strukturierung von Investitionen in Immobilien, Immobilienunternehmen und die Beratung zur Finanzierung solcher Investitionen.