Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von kaufmännischen und technischen Gebäude- und Liegenschaftsmanagementleistungen - so genanntes Facility-Management - für den kommunalen Gesellschafter. Die Gesellschaft kann für öffentliche Aufgaben des kommunalen Gesellschafters insoweit auch eigene Gebäude erwerben, errichten, sanieren und unterhalten.
Der öffentliche Zweck i.S.d. § 91 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf leitet sich jeweils aus der öffentlichen Nutzung der Gebäude und Liegenschaften des kommunalen Gesellschafters ab. Das Unternehmen ist auch zur wirtschaftlichen Verwaltung fiskalischer Grundstücke des kommunalen Gesellschafters berechtigt.