Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Seminarhauses mit angegliedertem Pensionsbetrieb und dazugehörender Gastronomie.
Es wird neben der Vermietung von Gästezimmern, Ferienwohnungen, Seminarräumen mit dem entsprechenden Außengelände auch das Catering für Veranstaltungen und Seminare in und außer Haus sowie Partyservice angeboten.
Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist das Angebot von Hausmeisterdiensten, Gartenbau und Landschaftspflege, Winterdienst, Straßenreinigung und Gebäudedienstleistungen.