Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Verkauf von Einfamilienhäusern (Neubau), Dienstleistungen für Bauherren zur Beschaffung der Unterlagen und Anträge von Versorgern, Ämtern, anderen Dienstleistungen, etc. sowie Vermittlung von Immobiliendarlehen, Maklertätigkeit im Verkauf, Ankauf und Vermitteln von Grundstücken, Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien. Ferner Beratung und Durchführung im Garten- und Landschaftsbau sowie sämtliche Tätigkeiten, die zu diesem Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind sowie astverwandte Geschäfte, Trockenbau, Abbrucharbeiten und Hausmeisterservice.