Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Anmietung und Weitervermietung von Wohnraum und Gewerbeflächen, insbesondere von Wohngemeinschaftszimmern
- die Verwaltung von eigenen und fremden Wohn- und Geschäftsräumen
- die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen
- Serviceleistungen in der Kranken- und Altenpflege
- die Beteiligung an anderen Unternehmen.