Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Förderung des Kulturaustausches durch u.a. eine Organisation und Durchführung/Veranstaltung von kulturellen und künstlerischen Aktivitäten und Events sowie Ausstellungen, Herstellung von kulturellten Gütern, Kunstdrucken sowie Designartikeln, Herstellung und Vertrieb von Kunsthandwerk, von Gütern des täglichen Bedarfs sowie von Bau- und Dekorationsmaterialien einschließlich des E-Commerce und des Marketings sowie die künstlerische und unternehmerische Beratung jeweils auf eigene Rechnung.