Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Erbringung von Montageleistungen zum Einbau von Baufertigteilen wie z.B. Fenster, Innen- und Außentüren, Jalousien usw.
b) die Erbringung sonstiger genehmigungsfreier Dienstleistungen an Grundstücken und Gebäuden
c) der Handel mit und die Vermittlung von Baustoffen und Bauelementen sowie Bauzubehör sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.