Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art, die Übernahme von Handelsvertretungen im Bereich des Nahrungsmittelvertriebes, die Beratung von Unternehmungen im Bereich der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelproduktion und des Nahrungsmittelgroß- und -einzelhandels sowie die Vermittlung von Know-how und die logistische Beratung von Unternehmungen in den vorgenannten Bereichen, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, einschließlich land- und forstwirtschaftlicher Flächen.