Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Betreiben einer Onlineplattform/Webshops, Dienstleistungen und Kundengewinnungsmaßnahmen für Handelsvertreter, Betrieb und Administration von und für Handelsvertretungen und alle damit verbundenen kaufmännischen Nebentätigkeiten. Darüber hinaus werden auch Partner- und Empfehlungsgeber-Programme betrieben. Die eigene Vermögensverwaltung, Gründung und der Betrieb von nicht erlaubnispflichtigen Tochtergesellschaften. Umsetzung des Betriebs der Websiteprojekte und des Geschäftsausbaus der Handelsvertretungen.